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Fahrzeugprüfung nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Unternehmen sind aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichtet, ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr einer Prüfung auf Betriebssicherheit zu unterziehen. Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge sind davon unberührt. Die Prüfung und Wartung für Firmenfahrzeuge führen wir im Auto-Service-Zentrum fachgemäß durch. Für Gewerbetreibende und ihren Fuhrpark bieten darüber hinaus lukrative Konditionen an.